Finanzprobleme bei deutschen Lebensversicherern

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Erheblicher Mehrerlös bei Standard Life Verträgen

Der aktu­el­le Bericht an den Finanz­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges vom Juni 2018 zur “Eva­lu­ie­rung des Lebens­ver­si­che­rungs­re­form” erregt Auf­merk­sam­keit: Dem­zu­fol­ge könn­ten 34 von der­zeit 87 deut­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten mit­tel- bis lang­fris­tig in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten, falls die aktu­el­le Nied­rig­zins­pha­se an den Kapi­tal­märk­ten wei­ter­hin anhal­ten soll­te und das Geschäfts­mo­dell der Lebens­ver­si­che­rung damit wei­ter gefähr­den wür­de. Die­se 34 Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten ste­hen der­zeit unter einer inten­si­vier­ten Auf­sicht der BaFin (Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht) und müs­sen ihr halb­jäh­rig einen Sach­stands­be­richt zur wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung vor­le­gen. Soll­ten die Ver­si­che­rer über einen bestimm­ten Zeit­raum unter die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Eigen­ka­pi­tal­quo­te fal­len, könn­te im schlimms­ten Fall die Abwick­lung dro­hen. Wel­che Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten von der inten­si­vier­ten Auf­sicht kon­kret betrof­fen sind, wird unter Ver­schluss gehal­ten.

 

Ver­ant­wort­lich für die Pro­ble­me sind dem Bericht zufol­ge nicht nur die anhal­ten­de Nied­rig­zins­pha­se, son­dern auch die hohen Ver­wal­tungs­kos­ten der Gesell­schaf­ten. So haben die Abschluss- und Ver­triebs­kos­ten im Jahr 2017 rund 4,7 Mrd. EUR betra­gen. “Trotz ers­ter Erfol­ge bei der Sen­kung der Abschluss- und Vetriebs­kos­ten sind wei­te­re Anstren­gun­gen der Lebens­ver­si­che­rer erfor­der­lich, die Kos­ten zu sen­ken”, so der Bericht.

 

 

CLERICAL MEDICAL gibt Widerspruch statt!

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- Bis zu 50% Mehr­erlös
- Auch bereits been­de­te und gekün­dig­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sind angreif­bar
- Schnel­le und unkom­pli­zier­te außer­ge­richt­li­che Abwick­lung
- Abwick­lung auch für öster­rei­chi­sche Man­dan­ten in Deutsch­land über unse­re Kanz­lei
- Erst­prü­fung ist kos­ten­frei

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Dr. Ste­phan Gre­ger erklärt hier­zu:

„Bereits mehr­fach hat die Cle­ri­cal Medi­cal dem Wider­spruch eines von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer voll­um­fäng­lich statt­ge­ge­ben. In einem aktu­ell von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Fall hat die Cle­ri­cal Medi­cal nun­mehr sogar dem Wider­spruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekün­dig­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag voll­um­fäng­lich ent­spro­chen. 

Auf­grund der feh­ler­haf­ten Wider­rufs­be­leh­rung ist die Cle­ri­cal Medi­cal als Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ver­pflich­tet, an den Ver­si­che­rungs­neh­mer sämt­li­che ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge nebst Nut­zungs­er­satz aus­zu­be­zah­len. In dem von der Kanz­lei Dr. Gre­ger & Col­le­gen aktu­ell ver­tre­te­nen Fall wur­de dem Ver­si­che­rungs­neh­mer bereits ein Rück­kaufs­wert in Höhe von € 73.148,76 aus­ge­zahlt. Die nun­mehr erfolg­te wei­te­re Aus­zah­lung in Höhe von € 21.227,00 bedeu­tet für unse­ren Man­dan­ten einen Mehr­erlös von 29%.

Ich emp­feh­le allen Ver­si­che­rungs­kun­den, die noch lau­fen­de Ver­trä­ge bei der Cle­ri­cal Medi­cal oder auch einer ande­ren bri­ti­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft haben, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund des BREXIT über eine sofor­ti­ge Been­di­gung ihrer Ver­trä­ge nach­zu­den­ken und ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Hin­blick auf die Optmie­rung der Aus­zah­lungs­sum­me durch eine spe­zia­li­sier­te Anwalts­kanz­lei über­prü­fen zu las­sen. Ich hal­te die juris­ti­sche und wirt­schaft­li­che Zukunft die­ser Ver­trä­ge für sehr unsi­cher. Ver­si­che­rungs­kun­den soll­ten den “Wider­rufs­jo­ker” zur Opti­mie­rung ihrer Aus­zah­lungs­sum­me nut­zen.

Zur Über­prü­fung Ihrer indi­vu­el­len Mög­lich­kei­ten sen­den Sie bit­te eine Email an:

info@lebensversicherung-ausstieg.de

oder nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar:

http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen