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Kostenlose Prüfung Ihres Lebensversicherungs-Vertrages

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Dr. Gre­ger & Col­le­gen nun auch in Öster­reich

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Rück­tritts­recht von öster­rei­chi­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ab 01.01.2019 erheb­lich ein­ge­schränkt – Jetzt han­deln!

 

Nach mehr­fa­chen Anläu­fen das Rück­tritts­recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers von Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen in Öster­reich zu ändern, steht fest, dass ein neu­es Gesetz die Rech­te der Ver­si­che­rungs­neh­mer von öster­rei­chi­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen emp­find­lich ein­schrän­ken wird. Zwar besteht nach der Recht­spre­chung des EuGH und des OGH wohl ein „unend­li­ches“ Rück­tritts­recht von Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen, jedoch wird die­ses über die anste­hen­de Geset­zes­än­de­rung erheb­lich ein­ge­schränkt“, so Rechts­an­walt und Fach­an­walt Dr. Ste­phan Gre­ger.

 

Die­se Geset­zes­än­de­rung wird das Rück­tritts­recht der betrof­fe­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer zwar dem Grun­de nach nicht aus­schlie­ßen, jedoch fin­det eine schwer­wie­gen­de Ein­schrän­kung der Rechts­fol­gen des Rück­tritts von sog. Alt­ver­trä­gen statt. Anders als es die Recht­spre­chung des EuGH und OGH bis­lang vor­ge­se­hen haben, erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer beim Rück­tritt von Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen, die älter als 5 Jah­re sind, nur noch den viel gerin­ge­ren Rück­kaufs­wert aus­be­zahlt und eben nicht mehr die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge nebst Nut­zungs­ent­schä­di­gung. Der Ver­si­che­rungs­neh­mer wird also so gestellt, als hät­te er den Ver­trag gekün­digt“, so Rechts­an­walt Dr. Gre­ger wei­ter.

 

Auf­grund der Viel­zahl an posi­ti­ven Ent­schei­dun­gen der Instanz­ge­rich­te in der gesam­ten Repu­blik Öster­reich, die eine Rück­ab­wick­lung von Lebens­ver­si­che­run­gen auf­grund feh­ler­haf­ter Rück­tritts­be­leh­run­gen ermög­li­chen, ist betrof­fe­nen Ver­si­che­rungs­neh­mern drin­gend anzu­ra­ten, jetzt noch den Rück­tritt zu erklä­ren und schnellst­mög­lich zu han­deln.

 

Die Kanz­lei Dr. Gre­ger konn­te schon einer Viel­zahl von Ver­si­che­rungs­neh­mer zu einer rechts­si­che­ren und erfolg­rei­chen Rück­ab­wick­lung von Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ver­hel­fen und emp­fiehlt betrof­fe­nen Ver­si­che­rungs­neh­mern, ihre Rech­te kurz­fris­tig zu nut­zen und sich noch ihre finan­zi­el­len Vor­tei­le durch die Erklä­rung des Rück­tritts zu sichern.

 

Kos­ten­lo­se Prü­fung Ihrer Ansprü­che

 

Dr. Gre­ger & Col­le­gen haben in Deutsch­land bereits Hun­der­te Fäl­le erfolg­reich abge­wi­ckelt und jeweils rund 30 Pro­zent mehr Pro­fit für die Ver­si­che­rungs­neh­mer erzielt. Die kos­ten­lo­se Prü­fung Ihres Lebens­ver­si­che­rungs-Ver­tra­ges und die Abwick­lung Ihrer Ansprü­che bie­ten Dr. Gre­ger & Col­le­gen nun auch in Öster­reich an.

Prüfung und Mehrwert für Sie

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Für die kos­ten­lo­se Prü­fung Ihres öster­rei­chi­schen Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges fül­len Sie bit­te nach­fol­gen­des For­mu­lar aus oder schrei­ben Sie uns an info@lebensversicherung-ausstieg.at. Sie kön­nen uns auch direkt kon­tak­tie­ren unter kanzlei-wien@dr-greger.at.

Dr. Gre­ger & Col­le­gen in Wien:

Rechts­an­wäl­te Dr. Gre­ger & Col­le­gen
Hei­li­gen­städ­ter Län­de 29 / 2. OG
1190 Wien
Tel.: +43 1 361 44 1180
Fax: +43 1 361 44 1182
kanzlei-wien@dr-greger.at

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Sobald Sie uns Ihre Unter­la­gen ein­ge­schickt haben, wer­den unse­re erfah­re­nen Rechts­an­wäl­te über­prü­fen, ob und wie Sie sich von Ihrer Lebens­ver­si­che­rung lösen kön­nen. In einer anschlie­ßen­den Bera­tung wer­den wir Ihnen dann Ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten auf­zei­gen.

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