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Ver­trauen Sie einer der füh­ren­den Rechts­an­walts­kanz­leien Deutsch­lands für Bank-, Kapi­tal­markt- und Ver­si­che­rungs­recht

CLERICAL MEDICAL gibt Widerspruch statt!

10. May 2024

CLERICAL MEDICAL gibt Widerspruch statt!

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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen der CLERICAL MEDICAL jetzt zu Ihrem finanziellen Vorteil nutzen!

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- Bis zu 50% Mehr­erlös
- Auch bereits been­de­te und gekün­dig­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sind angreif­bar
- Schnel­le und unkom­pli­zier­te außer­ge­richt­li­che Abwick­lung
- Abwick­lung auch für öster­rei­chi­sche Man­dan­ten in Deutsch­land über unse­re Kanz­lei
- Erst­prü­fung ist kos­ten­frei

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Dr. Ste­phan Gre­ger erklärt hier­zu:

„Bereits mehr­fach hat die Cle­ri­cal Medi­cal dem Wider­spruch eines von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer voll­um­fäng­lich statt­ge­ge­ben. In einem aktu­ell von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Fall hat die Cle­ri­cal Medi­cal nun­mehr sogar dem Wider­spruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekün­dig­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag voll­um­fäng­lich ent­spro­chen. 

Auf­grund der feh­ler­haf­ten Wider­rufs­be­leh­rung ist die Cle­ri­cal Medi­cal als Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ver­pflich­tet, an den Ver­si­che­rungs­neh­mer sämt­li­che ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge nebst Nut­zungs­er­satz aus­zu­be­zah­len. In dem von der Kanz­lei Dr. Gre­ger & Col­le­gen aktu­ell ver­tre­te­nen Fall wur­de dem Ver­si­che­rungs­neh­mer bereits ein Rück­kaufs­wert in Höhe von € 73.148,76 aus­ge­zahlt. Die nun­mehr erfolg­te wei­te­re Aus­zah­lung in Höhe von € 21.227,00 bedeu­tet für unse­ren Man­dan­ten einen Mehr­erlös von 29%.

Ich emp­feh­le allen Ver­si­che­rungs­kun­den, die noch lau­fen­de Ver­trä­ge bei der Cle­ri­cal Medi­cal oder auch einer ande­ren bri­ti­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft haben, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund des BREXIT über eine sofor­ti­ge Been­di­gung ihrer Ver­trä­ge nach­zu­den­ken und ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Hin­blick auf die Optmie­rung der Aus­zah­lungs­sum­me durch eine spe­zia­li­sier­te Anwalts­kanz­lei über­prü­fen zu las­sen. Ich hal­te die juris­ti­sche und wirt­schaft­li­che Zukunft die­ser Ver­trä­ge für sehr unsi­cher. Ver­si­che­rungs­kun­den soll­ten den “Wider­rufs­jo­ker” zur Opti­mie­rung ihrer Aus­zah­lungs­sum­me nut­zen.

Zur Über­prü­fung Ihrer indi­vu­el­len Mög­lich­kei­ten sen­den Sie bit­te eine Email an:

info@lebensversicherung-ausstieg.de

oder nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar:

http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen