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Aktuelles BGH-Urteil
Bundesgerichtshof bestätigt Kürzungsmöglichkeit
Zahlreiche Versicherungsnehmer erhalten aus ihrem Lebensversicherungsvertrag weniger ausbezahlt als bei Vertragsabschluss vorausgesagt. Die gesetzliche Grundlage für diese Kürzungen hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung vom 27. Juni 2018 (Az. IV ZR 201/17) für rechtmäßig erklärt und damit die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014, die den Versicherungsgesellschaften eine neue Berechnung erlaubt, gebilligt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind diese Kürzungen verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden, weil das niedrige Zinsniveau die Branche belastet. Versicherer müssen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihre Kunden nicht mehr so üppig wie früher an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieren beteiligen. Kürzungen in Höhe von mehreren tausend Euro können die finanzielle Folge sein.
Kündigung und Widerruf als Ausstiegsmöglichkeit
Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen rät Versicherungsnehmern, ihre Lebensversicherungsverträge zu kündigen und gleichzeitig den „Widerrufsjoker“ zu nutzen bevor sich die finanzielle Lage der Versicherungsgesellschaften noch weiter verschlechtert. Laut einem aktuellen Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages drohen bereits 34 Versicherungsgesellschaften finanzielle Probleme. Weitere Details dazu hier.
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Um abzuklären, ob auch Ihr konkreter Lebensversicherungsvertrag durch Erklärung des Widerrufs rückabgewickelt werden kann und ob damit auch Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren können, bieten wir eine erste kostenfreie und unverbindliche Anlaufstelle. Erfahrene Rechtsanwälte überprüfen, ob und gegebenenfalls wie Sie sich von Ihrer Lebensversicherung lösen können und zeigen Ihnen in einer anschließenden Beratung auf, welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind.
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